Online-Scheidung

Was ist eine Onlinescheidung?
Eine Onlinescheidung unterscheidet sich nicht viel von einer normale Scheidung. Der einzige Unterschied ist, dass sie mit dem Anwalt hauptsächlich per Telefon, E-Mail oder Fax kommunizieren. Hierdurch wird enorm viel Zeit gespart. Wenn eine Scheidung einvernehmlich und ohne Probleme erfolgt, werden Sie den Anwalt lediglich vor Gericht sehen und zwar beim Scheidungstermin. 

Ist eine Onlinescheidung günstiger als eine normale Scheidung? 
Nein, dies ist ein Mißverständnis, der gerne bewußt geschürt wird. Richtig ist viel eher, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung die Gerichte 25% der Gerichtskosten nachlassen können. Dies ist natürlich auch unser anliegen und versuchen dies für Sie zu erreichen. Allerdings ist der Grund für einen Nachlass nicht die Onlinescheidung, sondern vielmehr die einvernehmliche Ehescheidung.Um wirklich Kosten zu sparen, sollte bei einer einvernehmlichen Ehescheidung nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragen. Damit sparen Sie 50% der Anwaltskosten. Voraussetzung ist natürlich, dass keine Folgesachen zu klären sind. 

Muß ich bei einer Onlinescheidung zu Terminen erscheinen?
Grundsätzlich werden Sie bei einer Ehescheidung vor Gericht angehört. Natürlich befreit Sie eine Onlinescheidung nicht von dieser Verpflichtung. Bei einer einvernehmlichen Onlinescheidung ersparen Sie sich allerdings die Termine beim Anwalt

Geringes Einkommen?

Für die Kosten einer Prozessführung gibt es Hilfe. Hierfür erhalten Sie von uns einen Prozesskostenhilfe-/Verfahrenshilfeantrag, sobald eine Klage/ ein Scheidungsantrag eingereicht werden soll. Der Antrag wird sodann vom Gericht geprüft und beschieden. Sollten Sie das Formular vorab benötigen, haben wir dies hier nachfolgend für Sie verlinkt.

Für Familiensachen : Verfahrenskostenhilfeformular

Für Zivilsachen: Prozesskostenhilfeformular